Autoversicherung: Kfz-Beiträge in Berlin könnten steigen - Brandenburg besser
Für rund 900.000 Autofahrer in Berlin könnten die Beiträge für die Kaskoversicherung bald steigen. Grund ist eine äußerst schlechte Schadensbilanz. Brandenburg schneidet deutlich besser ab.
Weil es in Berlin im vergangenen Jahr wieder überdurchschnittlich oft im Straßenverkehr gekracht hat, müssen sich rund 900.000 Kaskoversicherte im kommenden Jahr auf steigende Beiträge einstellen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Berlin bei den sogenannten Regionalklassen für die Kaskoversicherungen jeweils um eine Stufe hochgesetzt.
In der Vollkaskoklasse ist die Hauptstadt damit nun in der höchsten Stufe 9 angekommen. Bei Teilkasko-Schadensfällen wird Berlin ebenfalls eine Stufe hochgesetzt und steht dort fortan in Regionalklasse 11 von 16. Bei den Haftpflichtversicherungen ändert sich hingegen nichts. Hier gilt für Berlin schon länger die höchste Regionalklasse 12.
Berlin weist bundesweit die zweitschlechteste Schadensbilanz hinter Offenbach aus. Bei den Großstädten mit mehr als 300.000 Einwohnern ist die Hauptstadt hingegen Spitzenreiter. Die Schäden lagen rund 37 Prozent über dem Bundesdurchschnitt.
Brandenburg deutlich günstiger
Deutlich besser schneidet Berlins Nachbar Brandenburg ab. Der Bezirk Elbe-Elster weist dort sogar bundesweit die beste Schadensbilanz aus. Hier sind die Schäden dem GDV zufolge um 30 Prozent niedriger als im Durchschnitt.
In zwölf der 18 Zulassungsbezirken des Bundeslandes gelten bei der Haftpflichtversicherung weiterhin die niedrigsten Regionalklassen 1 bis 3. Damit bleibt es dort im kommenden Jahr bei überwiegend günstigen Einstufungen in der Kfz-Versicherung.
Für die Versicherer dienen die Regionalklassen des GDV als eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, die sie zur Berechnung der Beiträge heranziehen. Je höher die Stufe, umso schlechter die Schadensbilanz und umso mehr können prinzipiell die Prämien steigen.
Bei der Haftpflichtversicherung sind laut GDV die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich. In die Kaskoversicherung fließen demnach die Versicherungsleistungen nach selbstverschuldeten Unfällen und für alle anderen Kasko-Schadenfälle in die Berechnung ein, unter anderem für Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse.