Corona-Soforthilfen: Letzte Frist für Abrechnung von Corona-Soforthilfen in MV
Zehntausende Unternehmen nutzten 2020 auch in MV das Angebot der Corona-Soforthilfen. Allerdings musste die Verwendung nachgewiesen werden. Das haben 10.000 Empfänger noch nicht gemacht.
Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) hat eindringlich an säumige Unternehmen appelliert, die Abrechnung für erhaltene Corona-Soforthilfen einzureichen. 10.000 Empfänger hätte sich bislang nicht zurückmeldet, um wie vorgeschrieben die Verwendung der gewährten Mittel darzulegen.
Wer dies bis zum 30. September und damit vier Jahre nach Gewährung nicht nachhole, müsse den Betrag in voller Höhe inklusive Zinsen zurückzahlen, warnte Meyer. Insgesamt geht es bei den 10.000 Fällen um eine Summe von 88 Millionen Euro. Erfahrungsgemäß bestehe in jedem zweiten Fall ein Anspruch auf Rückforderung.
Meyer betonte, bei den im März 2020 eingeführten Corona-Soforthilfen des Bundes sei es darum gegangen, drohende Liquiditätshilfen zu überbrücken und nicht etwa darum entgangene Einnahmen auszugleichen. Von Anfang an sei klar gewesen, dass Soforthilfen im Falle einer Überkompensation zurückgezahlt werden müssten. Die Fristen für die Abrechnung seien mehrfach verlängert worden. Der 30. September sei nun die letzte Frist.
Nach Angaben des zuständigen Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern wurden 2020 rund 40.000 Anträge auf Sofort-Hilfe gestellt, wovon 36.000 bewilligt wurden. Bis Sommer 2023 hätten sich aber nur 9.000 Empfänger mit einer Abrechnung zurückgemeldet. Mit Stand August seien es nun 26.000. Sollten sich Rückforderungen ergeben und das Geld zurückgezahlt werden, geht die Beträge zurück an den Bund.
Rückforderungen in 18.000 Fällen
Der Geschäftsführer des Landesförderinstituts, Robert Fankhauser, betonte die Abrechnung sei keine "Raketenwissenschaft" und binnen einer Stunde zu erstellen. Bei den meisten säumigen Unternehmen handele es sich um kleinere Betriebe, denen er riet sich zu melden. "Nichts tun, hilft nicht", so Fankhauser. Rückforderungen gab es bislang bei 18.000 Fällen. Von 1.307 Widersprüchen waren Stand 15. August 1250 erledigt. In keinem Fall sei dem Widerspruch stattgegeben worden. Auch sei noch kein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht verloren worden.