Auch im Fall Maddie verdächtig: Prozess gegen Christian B. auf der Zielgeraden
Verspätete Befragung nach Portugal, geplatzte Vernehmung in Frankreich: Die Videoschalten im Prozess gegen Christian B. zeigen die Komplexität des Verfahrens. Neues kam dabei nicht heraus.
Der Prozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen Christian B. biegt in die Zielgerade ein. Die verspätete Vernehmung einer Zeugin per Videoschalte nach Portugal brachte keine neuen Erkenntnisse, eine geplante Online-Befragung nach Frankreich scheiterte ganz. Damit ist das bisher bekannte Beweisprogramm des Landgerichts Braunschweig nahezu beendet und das Verfahren gegen den 47-jährigen Deutschen nähert sich dem Ende.
Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. ist zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am Donnerstag berichtete eine 47-jährige Frau als Zeugin über ein Fest in Portugal im Juni 2017. Laut Anklage soll Christian B. in den frühen Morgenstunden in Sichtweite von Kindern masturbiert haben. Diese sollen sich erschrocken an Eltern gewandt haben, die den Verdächtigen festhielten, bis die portugiesische Polizei ihn festnahm.
Ihre damals siebenjährige Tochter sei bis heute traumatisiert, sagte die Mutter. Das Mädchen wollte gar nicht mit dem Gericht sprechen. "Wir wollen das nicht mehr in unseren Köpfen haben", sagte die Mutter. Beide versuchten, sich nicht ständig an Details zu erinnern und wenig darüber zu reden, weil das Mädchen noch heute leide.
Aus Sicht der Verteidiger widersprechen diese Angaben der Tatsache, dass in Deutschland ein TV-Interview mit den beiden ausgestrahlt wurde. Die Anwälte von Christian B. haben bereits mehrfach betont, dass ihr Mandant aus ihrer Sicht am Ende des Prozesses freizusprechen sein wird. Das Verfahren wird am Freitag (9.00 Uhr) fortgesetzt.