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Totschlags-Prozess: Verbotene Sterbehilfe: Arzt weist Vorwürfe zurück

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Nach einem assistierten Suizid muss sich ein deutschlandweit bekannter Arzt erneut vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Nach einem assistierten Suizid muss sich ein deutschlandweit bekannter Arzt erneut vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Totschlag. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner aus Datteln im Kreis Recklinghausen verbotene Sterbehilfe vor. Der 82-Jährige hatte einem Patienten aus Essen im Sommer 2023 eine Infusion gelegt und ein tödlich wirkendes Medikament angeschlossen. Das Ventil öffnete der Patient anschließend selbst. Laut Anklage war der 42-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung allerdings nicht in der Lage, die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken und freiverantwortlich zu handeln.

Zum Prozessauftakt am Essener Schwurgericht hat der angeklagte Mediziner die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich hätte die Freitodbegleitung nicht durchgeführt, wenn ich Zweifel gehabt hätte, dass die Entscheidung nicht auf einem autonom frei gebildeten Willen beruht", sagte der Angeklagte den Richtern. Bei seinem Patienten habe es sich "um einen klar und selbstbewusst denkenden Menschen gehandelt".

Patient war fast blind

Der Mann aus Essen war fast blind. Außerdem litt er laut Anklage seit der Kindheit unter einer Fruktose-Intoleranz, die ihn stark beeinträchtigt haben soll. In Gesprächen mit dem angeklagten Arzt soll er von ständigen Schmerzen gesprochen haben. Eine spätere Operation hat die Situation angeblich noch verschlimmert. Hinzu kamen psychische Probleme.

Ein erster Termin zur Freitodbegleitung hatte Ende 2021 abgesagt werden müssen, weil sich der Patient zu diesem Zeitpunkt in der Psychiatrie befand. Rund anderthalb Jahre später meldete er sich erneut bei dem nun angeklagten Arzt. In einem der Gespräche soll er unter anderem diesen Satz gesagt haben: "Es hat absolut keinen Zweck mehr, noch weiterzuleben."

Erstes Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte, der selbst Psychiater ist, war nach einem assistierten Suizid bereits Anfang 2024 zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Für den aktuellen Prozess haben die Richter noch sieben Verhandlungstage bis zum 7. März vorgesehen.




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