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Justiz: Klage gegen Auflösung von Kampfsportveranstaltung abgewiesen

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Ein Teilnehmer eines Kampfsporttrainings hatte gegen dessen Auflösung durch die Polizei geklagt. Die vermutete ein Treffen von Rechtsextremen.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Klage gegen die polizeiliche Auflösung einer Kampfsportveranstaltung abgewiesen. Geklagt hatte ein Teilnehmer der Veranstaltung in Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg). Die Polizei hatte das Training aufgelöst, einen Platzverweis ausgesprochen und Personalien festgestellt, weil sie annahm, dass die Veranstaltung in Wirklichkeit der rechtsextremen Kampfertüchtigung gedient habe. 

Für eine solche Klage liege das notwendige besondere Feststellungsinteresse nicht vor, begründete das Gericht seine Entscheidung im Wesentlichen. Es fehle an tiefgreifenden Grundrechtseingriffen zu Lasten des klagenden Teilnehmers. Auch eine Wiederholungsgefahr für eine erneute gleichlautende Untersagungsverfügung oder ein Rehabilitationsinteresse des Klägers seien von diesem nicht ordnungsgemäß dargelegt worden. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.




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