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Berlin: Frau darf nicht mit Gesichtsschleier Autofahren – Klage

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Wer hinter dem Steuer sitzt, muss erkennbar sein. So sagen es die Vorschriften für den Straßenverkehr. Eine Muslimin streitet um eine Ausnahmegenehmigung. Eine Muslimin kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu dürfen. Weil ihr das durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin wird sich am 15. Januar mit dem Fall befassen, teilte eine Sprecherin mit. Die Klägerin will am Steuer einen Niqab tragen, mit dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Sie verlangt eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot. Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Klägerin muss zum Prozess kommen Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, sagte eine Gerichtssprecherin. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er oder sie muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausnahmefällen davon absehen. Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist.



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