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Rentenzuschuss zur Krankenversicherung: So wird er berechnet

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Wie berechnet sich der Zuschuss zur Krankenversicherung? Auch als Rentner benötigt man eine Krankenversicherung und zahlt entsprechende Beiträge. Ähnlich wie bei Beschäftigten müssen Sie aber nur die Hälfte selbst entrichten – die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung . Doch was gilt, wenn man nicht bloß eine deutsche Rente , sondern auch eine aus dem Ausland bezieht? Das fragt sich eine t-online-Leserin, die zusätzlich die Grenzgänger-Rente "AHV Schweiz" erhält und privat krankenversichert ist. Sie möchte wissen: "Berechnet sich der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nur auf Basis der deutschen gesetzlichen Rente oder zählt die ausländische Rente auch dazu?" Dazu muss man zunächst wissen: Auch wer als Rentner privat krankenversichert ist, wird von der Deutschen Rentenversicherung finanziell unterstützt. Im Unterschied zu gesetzlich Versicherten müssen privat versicherte Rentner ihren Krankenkassenbeitrag jedoch direkt an die private Krankenversicherung entrichten. Sie bekommen dann auf Antrag einen Beitragszuschuss der Rentenversicherung. Dieser wird zusammen mit der Rentenzahlung überwiesen. Lesen Sie hier, welche Sozialabgaben Rentner sonst noch zahlen. Bei gesetzlich Versicherten behält die Rentenkasse den Beitragsanteil direkt bei der monatlichen Rentenzahlung ein und leitet diesen zusammen mit ihrem Anteil an die Krankenkasse weiter. Wie hoch fällt nun aber der Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Rentner aus, die auch eine ausländische Rente erhalten? Ausländische Rente bleibt außen vor "Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Rentner die Hälfte des Beitrages, der ausschließlich auf die deutsche Rente entfällt", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Da privat versicherte Rentner nicht schlechter gestellt werden sollen, entspricht der Zuschuss jenem Anteil, den die Deutsche Rentenversicherung zahlen müsste, sofern eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen würde. "Somit berechnet sich der Zuschuss für privat versicherte Rentner ebenfalls alleinig auf die Höhe der deutschen Rente. Der Betrag der Rente aus der Schweiz bleibt außen vor", so Manthey. Doch keine Sorge: Sie müssen auf Ihre ausländische Rente trotzdem nicht den üblichen Krankenversicherungsbeitrag komplett selbst zahlen. Auf ausländische Renten fällt nur der halbe allgemeine Beitragssatz an (also zurzeit 7,3 Prozent) zuzüglich des halben kassenindividuellen Zusatzbeitrags.



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