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Spanien schafft ab 2026 das Warndreieck ab – das sollten Urlauber wissen

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Ab 2026 müssen Autofahrer in Spanien auf Autobahnen und Schnellstraßen ein Blinklicht statt eines Warndreiecks verwenden. Was Sie darüber wissen sollten. In weniger als einem Jahr, nämlich ab dem 1. Januar 2026, wird in Spanien das klassische Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen durch ein Blinklicht ersetzt. Verantwortlich für diese Änderung ist die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico). Die Einführung der sogenannten V-16-Warnlichter basiert auf Sicherheitsüberlegungen, so die Behörde: Das Aufstellen eines Warndreiecks bringe insbesondere auf Autobahnen erhebliche Risiken mit sich: Autofahrer müssen oft an der Fahrbahn entlanglaufen, um das Dreieck in ausreichender Entfernung vom Fahrzeug zu platzieren. Dadurch entstehen gefährliche Situationen, vor allem bei hohem Verkehrsaufkommen oder schlechten Sichtverhältnissen. Anders beim Blinklicht: Es lässt sich auf dem Autodach befestigen, ohne dass der Fahrer überhaupt aussteigen muss. Dabei handelt es sich um ein tragbares, batteriebetriebenes Blinklicht, das ein gelbes, weithin sichtbares Signal mit einer Reichweite von bis zu einem Kilometer aussendet. So soll vor dem Auto auch bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich sichtbar gewarnt werden. Das Gerät sollte im Handschuhfach aufbewahrt werden, damit es bei einem Unfall oder einer Panne schnell griffbereit ist. Darüber hinaus müssen die neuen Warnlichter über eine Verbindungsmöglichkeit zum Mobilfunknetz verfügen und deshalb speziell zertifiziert sein. Diese Funktion sorgt dafür, dass bei Aktivierung des Blinklichts automatisch im 100-Sekunden-Takt die Position des Fahrzeugs an die DGT und gegebenenfalls an Notdienste übermittelt wird. Weitere Daten sollen nicht übermittelt werden, zudem stoppt die Übertragung beim Ausschalten. Damit soll nicht nur die Sicherheit der Fahrer verbessert, sondern auch die Reaktionszeit der Rettungskräfte verkürzt werden. Regelung gilt nicht überall Die Verpflichtung zur Nutzung des Blinklichts gilt ausschließlich auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auf Landstraßen und in innerstädtischen Gebieten können weiterhin Warndreiecke verwendet werden. Die DGT empfiehlt jedoch, auch dort auf das Blinklicht zurückzugreifen, um die Sicherheit zu erhöhen. Das ist wichtig für Urlauber Wie muss man sich als Spanien-Urlauber verhalten, wenn man mit dem Auto in den Süden fährt? Für Touristen, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Spanien einreisen, ändert sich einer Einschätzung des ADAC zufolge nichts – nach EU-Recht muss Spanien im Ausland zugelassene Fahrzeuge anerkennen, wodurch die Neuregelung nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge beträfe. Wer sich jedoch einen Mietwagen in Spanien ausleiht, sollte die Blinklicht-Regel kennen und bei der Fahrzeugübernahme ab Januar 2026 checken, ob das Gerät auch wirklich im Handschuhfach steckt. Bei einer Panne oder einem Unfall besteht dann die Pflicht, das Blinklicht zu benutzen.



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