Wer in Deutschland Rente beziehen möchte, sollte sich mit den verschiedenen Rentenarten auskennen. Wir geben einen Überblick und zeigen, wie hoch die Leistungen ausfallen. In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten, die Sie je nach Lebenssituation und Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Allein die gesetzliche Rentenversicherung bietet bereits viele unterschiedliche Leistungen. Hinzu kommen diverse Renten der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir zeigen die wichtigsten Rentenarten in der Übersicht und geben Beispiele zur Höhe der Leistungen. Reguläre Altersrente Die Altersrente ist die klassische Form der Rente , die den Lebensunterhalt nach dem Berufsleben sichert. Sie können sie regulär ab Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sofern Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (Mindestversicherungszeit). Diese Form der Altersrente ist abschlagsfrei und nennt sich auch Regelaltersrente . Lesen Sie hier, ab welchem Alter diese Rentenart für Sie möglich ist. Die durchschnittliche Höhe der Regelaltersrente für einen sogenannten Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst beträgt vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 bundeseinheitlich 1.769,40 Euro brutto pro Monat. Es handelt sich dabei um die Rente einer rein statistischen Person, die zu Vergleichszwecken erfunden wurde. Von der Bruttorente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie unter Umständen Steuern ab. Lesen Sie hier, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen. Wer früher in Rente gehen möchte, als es das gesetzliche Renteneintrittsalter vorsieht, hat zwei Möglichkeiten: die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Altersrente für langjährig Versicherte Die Altersrente für langjährig Versicherte steht Ihnen offen, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Allerdings müssen Sie auch ein bestimmtes Alter erreicht haben: Frühestens ab 63 Jahren können Sie diese Frührente in Anspruch nehmen – dann allerdings mit den höchstmöglichen Abschlägen. Lesen Sie hier, wie hoch diese für Ihren Jahrgang ausfallen. Grundsätzlich gilt: Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Gehen Sie also ein Jahr früher in den Ruhestand, reduziert sich Ihre monatliche Rente um 3,6 Prozent (12 x 0,3 Prozent). Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro würden Sie also nur noch 964 Euro im Monat erhalten. Bei einer angenommenen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren verlieren Sie also insgesamt 8.640 Euro allein durch die Abschläge. Hinzu kommen Einbußen, weil Sie ein Jahr weniger Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Alternativ kommt für Sie womöglich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Das ist eine Form der gesetzlichen Altersrente, die Sie ohne Abschläge bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter beantragen können. Sie steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie auf mindestens 45 Beitragsjahre kommen. Früher war diese Rentenart als "Rente mit 63" bekannt. Allerdings galt dieses Eintrittsalter nur für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Das nötige Lebensalter für diese vorgezogene Altersrente wird seitdem schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Dieses Eintrittsalter gilt ab dem Jahrgang 1964 ( mehr dazu lesen Sie hier ). Die Höhe der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ergibt sich aus denselben Regeln wie für die reguläre Altersrente. Je länger und mehr Sie im Erwerbsleben in die Rentenkasse eingezahlt haben, desto höher fällt auch Ihre Rente aus. Bei einem exakt durchschnittlichen Verdienst über 45 Jahre wären es beispielsweise die oben erwähnten 1.769,40 Euro brutto pro Monat. Lesen Sie hier, wie sich die Rentenhöhe genau berechnet. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und erfüllen Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Beitragsjahren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Wer vor 1952 geboren ist, konnte diese Rente frühestens ab 60 Jahren beziehen, für spätere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise auf 62 Jahre angehoben. In beiden Fällen kommt es jedoch zu Abschlägen. Wer die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ungekürzt erhalten möchte, muss länger warten. Die Jahrgänge vor 1952 konnten diese Rentenart ab 63 Jahren abschlagsfrei erhalten. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Ähnlich wie bei der Altersrente für langjährig Versicherte gilt: Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen dauerhaft 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Der maximal mögliche Abschlag liegt bei 10,8 Prozent. Eine monatliche Bruttorente von 1.000 Euro würde also um 108 Euro auf 892 Euro schrumpfen. Altersrente für Bergleute Wegen des Strukturwandels und der besonderen Belastungen und Risiken, denen Beschäftigte im Bergau ausgesetzt sind, gelten für diese Berufsgruppe Sonderregeln bei der Rente. Die Altersrente für Bergleute erhalten Sie, wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind und mindestens 25 Jahre lang ständig unter Tage gearbeitet haben. Die Altersgrenze wird jedoch stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 62 Jahren. Gut zu wissen: Sind Sie vor 1964 geboren und haben Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistungen bekommen, können Sie weiterhin mit 60 Jahren in Rente gehen. Erwerbsminderungsrenten Diese Rente erhalten Sie, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Dabei wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) unterschieden. Rente wegen voller Erwerbsminderung : Sie wird gewährt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung : Diese Rente erhalten Sie, wenn Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können. Sie beträgt etwa die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von zwei Faktoren ab: wie viele Rentenpunkte Sie während Ihres Erwerbslebens gesammelt haben und wie lange Sie bis zur regulären Altersrente noch arbeiten müssten. Denn auch bei der Erwerbsminderungsrente wird ein Abschlag fällig – maximal jedoch 10,8 Prozent. Konnten Sie innerhalb der letzten vier Jahre bereits nicht mehr voll arbeiten, wird dank der sogenannten Zurechnungszeit so getan, als hätten Sie ein Einkommen erhalten, das dem Durchschnitt Ihrer bisherigen Tätigkeit entspricht. Wer 2023 wegen Krankheit oder Unfall eine EM-Rente bezog, bekam im Schnitt 1.127 Euro brutto. Erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, haben Sie Anspruch auf die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Mehr zu den Voraussetzungen dieser Rentenart lesen Sie hier. Hinterbliebenenrenten Diese Renten werden an Angehörige verstorbener Versicherter gezahlt. Dabei wird zwischen Witwen- oder Witwerrente sowie Halbwaisen- und Vollwaisenrente unterschieden. Witwenrente: Diese Rentenart dient der finanziellen Absicherung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern nach dem Tod des Versicherten. Ihre Höhe hängt vom Rentenanspruch ab, den der gestorbene Partner bis zu seinem Tod erworben hat und von der Höhe Ihres eigenen Einkommens. 2023 lagen die durchschnittlichen Nettozahlungen bei monatlich 728 Euro. Man unterscheidet zwischen der Witwenrente nach altem und neuem Recht sowie zwischen kleiner und großer Witwenrente. Bei der kleinen Rente gelten nur 25 Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Partners, bei der großen 55 oder 60 Prozent. Welches Recht für Sie gilt, lesen Sie hier. Waisenrente: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Waisenrente erhalten, wenn ein Elternteil (Halbwaisenrente) oder beide Elternteile gestorben sind (Vollwaisenrente). Halbwaisen erhalten 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils. Die Hinterbliebenenrente gibt es, bis Sie 18 Jahre alt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann die Rente auch bis zum 27. Lebensjahr weiterlaufen – etwa wenn Sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Erziehungsrente Diese Rente richtet sich an geschiedene Ehepartner, die nach dem Tod des Ex-Partners Kinder erziehen und dadurch finanziell abgesichert werden sollen. Auch nach einer früheren eingetragenen Lebenspartnerschaft kann diese Rentenart bezogen werden. Die Erziehungsrente ist jedoch selten und an strenge Bedingungen geknüpft. Sie wird nicht aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt, sondern aus jener des überlebenden Ex-Partners. Dafür muss dieser vor dem Tod des Ex-Partners mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Die Erziehungsrente ist genauso hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung (siehe oben). Verwitwete Ehepartner oder überlebende Lebenspartner können auch ohne Scheidung oder Auflösung der Verpartnerung Anspruch auf Erziehungsrente haben. Das gilt dann, wenn bei ihnen das sogenannte Rentensplitting durchgeführt wurde. Was das ist, lesen Sie hier. Unfallrenten Sind Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer anerkannten Berufskrankheit erwerbsgemindert, können Sie eine Rente über die gesetzliche Unfallversicherung erhalten. Diese Versicherung ist Pflicht für Arbeitnehmer; die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Haben Sie Ihre Erwerbsfähigkeit vollständig verloren, zahlt die Unfallversicherung eine Rente, die zwei Dritteln Ihres letzten Bruttojahresverdienstes entspricht. Bei einem Jahresarbeitsgehalt von 50.000 Euro würde die monatliche Unfallrente beispielsweise etwa 2.780 Euro betragen. Sind Sie teilweise erwerbsgemindert, wird die Rente anteilig gekürzt. Damit die Unfallversicherung überhaupt etwas zahlt, muss Ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert sein. Dieser Zustand muss mehr als 26 Wochen anhalten. Bei einer 20-prozentigen Minderung und einem Jahresverdienst von 50.000 Euro lägen die monatlichen Bezüge bei etwa 556 Euro.