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Sozialabgaben Betriebsrente: Diese gibt es bei der Direktversicherung

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Welche Steuern und Sozialabgaben werden bei einer Rente aus einer Direktversicherung fällig? Mit einer Direktversicherung oder einer Versicherung bei einer Pensionskasse sorgen viele Deutsche betrieblich fürs Alter vor. Meist zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in einen Versicherungsvertrag ein, aber auch der Arbeitgeber kann zuschießen – bei neuen Verträgen ab 2019 ist ein 15-prozentiger Zuschuss sogar Pflicht. Eine t-online-Leserin wollte nun wissen: Welche Steuern und Sozialabgaben werden bei der Auszahlung ihrer Direktversicherung fällig? Den Vertrag hatte sie 1998 geschlossen, bei Auszahlung ist die Leserin 65 Jahre alt. Steuern: Einmalzahlung versus lebenslange Rente Bei der Direktversicherung der Leserin handelt es sich um einen sogenannten Altvertrag, da er vor 2001 abgeschlossen wurde. In dem Fall wurden Beiträge nach § 40b EStG in der alten Fassung pauschal mit 20 Prozent besteuert; die spätere Auszahlung bleibt als Einmalzahlung steuerfrei. Lesen Sie hier mehr dazu. Entscheidet sich die Leserin stattdessen für eine lebenslange Altersrente, so muss sie den sogenannten Ertragsanteil versteuern, der in § 22 EStG festgeschrieben ist und sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet. Geht die Leserin mit 65 Jahren in Rente , fallen auf 18 Prozent ihrer Betriebsrente Steuern an. Sozialabgaben: 187,50 Euro sind abgabenfrei Sozialabgaben werden sowohl auf die Einmalzahlung als auch auf eine lebenslange Rente fällig, wobei bei der Einmalzahlung eine fiktive monatliche Betriebsrente auf zehn Jahre berechnet wird. In beiden Fällen bleibt aber ein Teil der Betriebsrente abgabenfrei. Denn: Seit 2020 gibt es einen Freibetrag. Im Jahr 2025 sind 187,50 Euro frei von Abgaben; der Betrag steigt jährlich mit der allgemeinen Lohnentwicklung etwas an. Grundlage dafür ist das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. Sozialabgaben auf Einmalzahlung: ein Rechenbeispiel Angenommen, Sie erhalten zum Rentenbeginn einmalig 30.000 Euro von Ihrer Direktversicherung. Ihre monatliche fiktive Rente über zehn Jahre beträgt dann 30.000 Euro : 120 Monate = 250 Euro. Davon sind 2025 187,50 frei von Abgaben. Sie müssen also nur auf die verbleibende Rente von 62,50 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Dabei fällt der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent an, zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, zuzüglich des Pflegeversicherungsbeitrags. Addieren Sie die Beitragssätze, erhalten Sie den Prozentsatz an Sozialabgaben, der von Ihrer den Freibetrag übersteigenden Rente abgezogen wird: 14,6 Prozent allgemeiner Krankenkassenbeitrag + 2,5 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen + 3,4 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag (wenn Sie Kinder haben) = 20,5 Prozent Von den 62,50 Euro Betriebsrente würden 20,5 Prozent, das sind 12,81 Euro pro Monat, als Sozialabgaben abgehen. Beachten Sie: Der genaue Betrag kann variieren, je nachdem, wie hoch Ihre Auszahlung ist, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind und ob Sie Kinder haben. Ersetzen Sie die entsprechenden Werte in den Formeln für Ihr individuelles Ergebnis.



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