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Jens Lehmann: Strafbefehl gegen Ex-Torhüter beantragt

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Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen Jens Lehmann beantragt. Für den ehemaligen Torhüter könnte es teuer werden. Ärger für Jens Lehmann : Die Staatsanwaltschaft München I hat einen Strafbefehl gegen den 55-Jährigen beim Amtsgericht München beantragt. Wie die Behörde auf Anfrage von t-online mitteilt, könnte es für den ehemaligen Torhüter teuer werden. Es sei "eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von über 90 Tagessätzen gebildet und beantragt" worden, so Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Zuerst hatte die "Bild" über den Vorgang berichtet. Der Grund dafür ist eine Autofahrt von Jens Lehmann, bei der er mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurde. Dies ereignete sich während des ersten Oktoberfest-Wochenendes im vergangenen Jahr ereignet, als die Polizei Lehmann anhielt. Die Polizeikontrolle fand am 23. September 2024 statt. Jens Lehmann bald vorbestraft? Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen beantragt. Das Amtsgericht entschied nun, die Verurteilung Lehmanns im sogenannten Kettensägen-Prozess, über den Sie hier mehr erfahren , mit in die Strafe einzubeziehen. Wie Anne Leiding t-online erklärte, fließen jetzt mehrere Taten in die Gesamtstrafe mit ein. Deshalb spricht die Staatsanwältin von "über 90 Tagessätzen". Wie hoch die Strafe genau ist, sagt Leiding nicht. Schließlich sei die Sache noch nicht rechtskräftig. "Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte", heißt es im Strafgesetzbuch. Ein Tagessatz wird demnach auf mindestens 1 und höchstens 30.000 Euro festgesetzt. Die Höchstgrenze liegt bei 360 vollen Tagessätzen. Wie es für Jens Lehmann weitergeht, bleibt abzuwarten. Der ehemalige Nationaltorhüter kann Berufung einlegen. Sollte es bei dem geforderten Satz der Staatsanwaltschaft bleiben, wäre Jens Lehmann offiziell vorbestraft. Denn bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben – und bei einer entsprechenden Verurteilung erscheint diese auch im polizeilichen Führungszeugnis.



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