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Betriebsrente: monatlich oder einmalig auszahlen lassen?

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Sollte ich mir die Betriebsrente einmalig auszahlen lassen? Mithilfe des Chefs fürs Alter vorsorgen kann sich lohnen. Weit verbreitet in Deutschland sind sogenannte Direktversicherungen. Der Arbeitgeber schließt dabei einen Vertrag mit einer Versicherung und zahlt darin ein. Arbeitnehmer können zusätzlich Teile des Gehalts einzahlen. Auf diese Beiträge fallen dann, je nach Modell, weniger oder keine Steuern und Abgaben an. Das Besondere an Direktversicherungen, gerade bei älteren Verträgen: Oft kann man zwischen einer lebenslangen, monatlichen Rente und einer Einmalzahlung wählen. Ein t-online-Leser, dessen Direktversicherung aus dem Jahr 2003 bald fällig wird, wollte nun wissen: Was lohnt sich mehr? Die Einmalzahlung oder die lebenslange Rente? Bei dem Leser geht es um einen Sparbetrag von 30.000 Euro. Wann bleibt mehr übrig? Bei der Frage: "Einmalzahlung versus lebenslange Rente, was lohnt sich mehr?" geht es darum, bei welcher Auszahlungsform dem Sparer weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wann also bleibt mehr übrig? Die Frage ist berechtigt, kann es doch einen großen Unterschied machen, ob man etwa für 30.000 Euro angesparter Vorsorgesumme Einkommensteuer zahlen muss oder nicht. Viele Sparer treffen die späteren Steuern und Abgaben zudem oft unvorbereitet. Betriebsrente: So spart Ihr Chef für Ihre Rente Große Unterschiede bei der Besteuerung Welche Steuern auf die jeweilige Auszahlung anfallen, hängt davon ab, wie die Beiträge über die Jahre steuerlich behandelt wurden. Bei Verträgen zwischen 2001 und 2004 gab es eine Wahlmöglichkeit: Beiträge konnten entweder nach § 40b EStG in der alten Fassung pauschal mit 20 Prozent besteuert oder nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu einer Obergrenze steuerfrei eingezahlt werden. Je nachdem gelten unterschiedliche Regeln für die Auszahlung. Wurden die Einzahlungen nach § 40b EStG a.F. besteuert, lohnt sich die Einmalzahlung aus einer Direktversicherung gegenüber einer monatlichen Rente mehr: Die Einmalzahlung ist steuerfrei, von der Rente würde ein Teil versteuert – der sogenannte Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils ist dabei ans Alter gekoppelt: Wer etwa mit 65 Jahren in Rente geht, wie der t-online-Leser, muss 18 Prozent der monatlichen Rente versteuern ( § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG ). Wurden die Beiträge dagegen steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG einbezahlt, wird Einkommensteuer sowohl auf die volle Rente als auch auf die volle Einmalzahlung fällig. In dem Fall ist die Rente die "günstigere" Wahl: Denn dann fällt die zusätzliche Steuerlast kaum ins Gewicht, während eine hohe Einmalzahlung zu deutlich mehr Steuern führt. Bedenken Sie aber: Das gilt nur für das erste Jahr. Auf die monatliche Rente fallen jedes Jahr wieder Steuern an, während das Finanzamt bei der Einmalzahlung nur einmal zugreift. Häufig dürfte die einmalige Steuerlast aber so hoch ausfallen, dass die Summe aller Steuern auf die monatliche Rentenzahlung selbst bei einem langen Leben nicht an diesen Betrag heranreicht. Was für Verträge gilt, die vor 2001 oder ab 2005 abgeschlossen wurden, lesen Sie hier. Das gilt bei den Sozialabgaben Seit 2004 zahlen Betriebsrentner den vollen Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung auf die Zahlung. Allerdings gibt es seit 2010 einen Freibetrag: 187,50 Euro pro Monat (Stand 2025) sind frei von Krankenkassenbeiträgen. Bei der Einmalzahlung werden die Sozialabgaben auf eine fiktive zehnjährige Rente berechnet. Bei 30.000 Euro sind das 250 Euro pro Monat. Krankenkassenbeiträge werden auf 62,50 Euro fällig – also auf die Summe, die den Freibetrag übersteigt. Mit Pflegeversicherung werden rund 19 Euro an Abgaben fällig. Die detaillierte Rechnung finden Sie hier. Eine lebenslange Rente , berechnet aus 30.000 Euro Sparguthaben, dürfte dagegen eher bei 75 Euro pro Monat liegen. Hierauf fallen dann wegen des Freibetrags weder Krankenkassen- noch Pflegeversicherungsbeiträge an. Die lebenslange Rente käme in dem Sinne günstiger.



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