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Wahlbriefe zu spät: Deutsche im Ausland von Abstimmung ausgeschlossen

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Weil die Wahlbriefe Tausender Auslandsdeutsche mutmaßlich verspätet ankamen, zählen ihre Stimmen nicht. Recherchen zeigen, dass dies hätte verhindert werden können. Welche Folgen hat das Wahldebakel? Viele der im Ausland lebenden Deutschen erhielten ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl nicht rechtzeitig, wodurch sie unfreiwillig zu Nichtwählern wurden. Bereits knapp zwei Wochen vor der Bundestagswahl zeigte eine Recherche von t-online, dass Zehntausende Auslandsdeutsche womöglich von der Wahl ausgeschlossen werden könnten . Tatsächlich traf dieser Fall nun zu. Wahlbriefe in Ländern wie den USA oder Australien erreichten ihre Empfänger oft erst zwei bis drei Wochen nach Versand, also Mitte Februar, sodass eine rechtzeitige Rücksendung kaum möglich war. Auch t-online liegen Wahlbriefe vor, die erst kurz vor der Bundestagswahl beim Wähler eingegangen sind – eine fristgemäße Rücksendung war quasi unmöglich. Wie viele Deutsche im Ausland es betrifft, steht derweil nicht fest. Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler dazu: "Wie groß das Problem tatsächlich ist, wird sich erst in den nächsten Tagen herausstellen, wenn die Wahlbriefe eintrudeln und geprüft werden", sagte er t-online bereits Anfang der Woche. Lesen Sie hier mehr dazu. Bericht: Städte waren unterschiedlich vorbereitet Wahlleiterin Ruth Brand räumte bereits vor der Wahl ein, dass ihr die Probleme bekannt seien. "Als Bundeswahlleiterin habe ich nur begrenzte Einflussmöglichkeiten, das Verfahren für die Briefwahlteilnahme von im Ausland lebenden Deutschen zu optimieren", sagte sie t-online. Sie habe zum Beispiel "die Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter verstärkt darauf hingewiesen, die Gemeindebehörden für einen frühen Versand der Unterlagen an Deutsche im Ausland zu sensibilisieren", sagte sie. Das aber scheint bei vielen Kommunen nicht angekommen oder umgesetzt worden zu sein. Neue Recherchen von NDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) zeigen: Dutzende Behörden haben den Versand verzögert. In vielen Fällen beauftragten Kommunen nicht die schnellere Deutsche Post , sondern private Dienstleister, die Wahlunterlagen teilweise über Umwege über Drittländer verschickten, schreiben die Medien. Die Vorbereitungen und Versandzeiten unterschieden sich stark zwischen den Städten. So wurden etwa Briefe aus Halle (Saale) über Zürich geleitet, was eine Verzögerung von sechs Tagen auslöste. Ein Stadtsprecher erklärte dazu: "Der beauftragte private Dienstleister hat der Stadt zugesagt, alle Wahlunterlagen über die Deutsche Post als Priority zu versenden." Dem NDR vorliegende Briefumschläge tragen allerdings den Poststempel der Schweizer Post. "Glück mit der Druckerei" Während Braunschweig bereits am 31. Januar mit dem Versand ins Ausland begann, schickten andere Städte wie Bonn, Düsseldorf oder Solingen die Unterlagen erst am 10. Februar ab. Tobias Pollmann, Stadtrat in Braunschweig, betonte, neben guter Vorbereitung habe man auch "Glück mit der Druckerei" gehabt. Hamburg hingegen verschickte die Briefwahlunterlagen erst am 8. Februar, einem Samstag, heißt es in dem Bericht. Eine Begründung für den späten Versand der Unterlagen nannten die Kommunen nicht oder verwiesen lediglich auf die kurzen Fristen bei der Neuwahl. Das Problem: Laut Deutscher Post benötigen herkömmliche Briefe etwa in die USA circa sechs bis zehn Werktage, nach Argentinien sind es acht bis zwölf Werktage und nach Australien sogar zwischen zehn und 17 Werktage. Logisch, dass viele Wahlbriefe verzögert ankamen. München zeigte sich derweil gut vorbereitet. Beate Winterer vom Kreisverwaltungsreferat berichtete dem NDR und der "SZ", dass München den Versand bereits im November geplant habe und aufgrund von Sonderschichten des langjährigen Druckdienstleisters ab Anfang Februar 11.000 Auslandsdeutsche erreichen konnte. Insgesamt schafften es knapp 30 der 80 vom NDR und der "SZ" befragten Kommunen, die Stimmzettel am 3. oder 4. Februar zur Post zu geben. BSW will Wahl womöglich anfechten Angesichts der drohenden Schwierigkeiten bei der Briefwahl hatten führende Verfassungsrechtler bereits die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen. Politiker wie der FDP-Mann Konstantin Kuhle forderten sogar eine Reform des Wahlrechts oder eine Neukonzeption der Wahlorganisation. Kuhle bezeichnete bei t-online die Situation als "Skandal", der sich anbahne. Eine Partei will die Probleme um die Wähler aus dem Ausland nun politisch nutzen. Nach dem denkbar knappen Scheitern an der Fünfprozenthürde bei der Bundestagswahl möchte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den rechtlichen Bestand des Ergebnisses prüfen lassen. Wenn eine Partei "aus dem Bundestag fliegt, weil ihr 13.400 Stimmen fehlen", und es zugleich Hinweise darauf gebe, dass "in relevanter Zahl Menschen nicht teilnehmen konnten, stellt sich schon die Frage nach dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses", sagte BSW-Chefin Sahra Wagenknecht am Montag in Berlin . Das BSW werde ein juristisches Vorgehen nun "prüfen", führte Wagenknecht aus. Sie bezog sich darauf, dass sich rund 230.000 Auslandsdeutsche zur Wahl registriert hätten, jedoch "offenbar nur ein Bruchteil" habe teilnehmen können. Das BSW hatte bei der Wahl laut vorläufigem Endergebnis 4,97 Prozent der Stimmen erhalten. Wie die Aussicht für ein solches Manöver ist, ist aber fraglich. "Dass nicht wenige Stimmen der Auslandsdeutschen erst zu spät ankommen und nicht mitgezählt werden, ist ein schwerer Wahlfehler", sagte Jurist Volker Boehme-Neßler t-online. Das Bundesverfassungsgericht hebe aber eine Wahl nicht einfach auf, "nur weil es Unregelmäßigkeiten gibt". Entscheidend sei, ob der Fehler "mandatsrelevant" sei – also die Sitzverteilung im Bundestag beeinflussen könnte. "Bei einem so knappen Wahlausgang ist die Möglichkeit eines mandatsrelevanten Wahlfehlers gegeben", betonte Boehme-Neßler. Reformen angemahnt Das Bundesverfassungsgericht versuche grundsätzlich, "Wahlfehler zu reparieren, anstatt eine Wahl komplett aufzuheben", so der Jurist weiter. "Eine naheliegende Lösung wäre, dass man die Wahlzettel, die nachweislich rechtzeitig abgeschickt wurden, aber verspätet ankamen, noch nachträglich mitzählt." Doch das kann dauern. Bis zu anderthalb Jahre, schätzt der Experte. Und selbst wenn das Verfassungsgericht nicht für die Auslandsdeutschen entscheidet, mahnt der Jurist eine Änderung im Wahlrecht an. Etwa, dass die Wahlbriefe direkt in den Konsulaten abgegeben und vor Ort ausgezählt werden. Oder dass sie in den Konsulaten gedruckt und gesammelt nach Deutschland geschickt werden. So würde man sich zumindest einen Weg sparen. Boehme-Neßler sagte aber auch, das Verfassungsgericht werde abwägen, "ob es wert ist, das Land ins Chaos zu stürzen". Er sei da "sehr skeptisch". Das Gericht lege sehr großen Wert auf einen stabilen, arbeitsfähigen Bundestag. Zunächst muss sich ohnehin der Wahlprüfungsausschuss im Bundestag mit dem Thema beschäftigen. Erst wenn er die Beschwerden ablehnt, kann das Verfassungsgericht angerufen werden. Womit Juristen immerhin rechnen. Auch unabhängig von der verfassungsrechtlichen Prüfung der Wahl erhofft sich Boehme-Neßler nun eine Reform. "Ich glaube, dass es langfristig Änderungen im Wahlrecht geben wird. Es ist jetzt erstmals in aller Deutlichkeit sichtbar geworden, dass es hier ein Problem gibt", sagte er. "Lange Zeit wurde das Thema der Auslandswahl als Randproblem betrachtet. Das Thema wird jetzt politisch diskutiert, und ich bin überzeugt, dass es Reformen geben wird. Für die Auslandsdeutschen wäre das eine gute Nachricht."



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