Nach der Ablehnung von Calin Georgescus Präsidentschaftskandidatur eskalieren Proteste in Rumänien. Die Polizei setzte Tränengas ein, Randalierer attackierten Beamte. Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu für die Präsidentenwahl im Mai abgewiesen. Das Gremium sprach sich mit zehn zu vier Stimmen für den Beschluss aus, berichteten rumänische Medien. Danach ist es in Bukarest zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei gekommen. Zuvor hatten Hunderte Anhänger des unter Strafverfolgung stehenden Georgescu am Abend vor dem Wahlbüro gegen seinen Ausschluss demonstriert. Dabei durchbrachen einige Demonstranten Absperrgitter der Polizei. Die Beamten setzten daraufhin Tränengas ein. Randalierer warfen Pflastersteine und Feuerwerkskörper auf die Einsatzkräfte, zündeten Möbel angrenzender Straßencafés an und kippten einen Übertragungswagen eines Fernsehsenders um, berichteten rumänische Medien. Polizei: Mehrere Festnahmen Laut Polizei seien mehrere mutmaßliche Randalierer festgenommen worden. Eine genaue Zahl wurde zunächst nicht genannt. Weitere Verdächtige sollen mithilfe von Videoaufnahmen identifiziert werden. Georgescu, der als kremlfreundlicher Politiker und Rechtsextremist gilt, hatte die erste Runde der rumänischen Präsidentschaftswahl am 24. November des Vorjahres unerwartet gewonnen. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht jedoch die Abstimmung wegen Unregelmäßigkeiten in seiner Wahlkampffinanzierung. Die Wahl soll nun am 4. Mai wiederholt werden. Ablehnung ist noch nicht rechtskräftig Das Wahlbüro begründete die Abweisung seiner erneuten Kandidatur mit zwei früheren Entscheidungen des Verfassungsgerichts: Zum einen war im Herbst 2024 bereits die Kandidatur einer rechtsextremen Politikerin untersagt worden, weil sie demokratische Grundwerte verletzt habe. Zum anderen verwies das Wahlbüro auf die Annullierung der Präsidentschaftswahl im Dezember 2024. Die Ablehnung der Kandidatur ist noch nicht rechtskräftig. Georgescu hat Berufung eingelegt. Das Verfassungsgericht muss bis Mittwoch eine endgültige Entscheidung treffen. Zusätzlich hat die rumänische Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Georgescu eingeleitet. Ihm werden Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen sowie antisemitischen Organisation vorgeworfen. Georgescu weist die Vorwürfe zurück und befindet sich unter Auflagen auf freiem Fuß.