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Neuwagen hat Mängel? Diese Rechte haben Käufer

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Wenn der Traumwagen zum Problemfall wird: Diese Rechte haben Käufer, wenn ihr Neuwagen Mängel hat. Sie haben sich wochenlang informiert, Angebote verglichen, Beratungsgespräche geführt und schließlich eine Entscheidung getroffen. Vielleicht mussten Sie sogar einige Wochen auf die Lieferung warten. Dann endlich ist der große Tag gekommen: Ihr Neuwagen steht in Ihrer Einfahrt oder Garage. Doch die Freude währt nicht lange – erste Mängel werden sichtbar. Was tun? Sachmängelhaftung – was bedeutet das? Wer einen Neuwagen kauft, hat das Recht auf ein einwandfreies Fahrzeug. Stellt sich nach der Übergabe heraus, dass das Auto Mängel aufweist, greift die sogenannte gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese gibt dem Käufer innerhalb von zwei Jahren das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung durch den Verkäufer. Wichtig: Die Ansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller. In einigen Ausnahmen, zum Beispiel bei Tesla , kann auch der Hersteller selbst der Verkäufer sein. Welche Mängel gelten als Sachmangel? Nicht jeder Defekt ist automatisch ein Sachmangel, heißt es vom ADAC . Ein solcher liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Das kann beispielsweise sein: Ein Motorproblem, das nicht durch normale Abnutzung entstanden ist Eine fehlerhafte Lackierung oder Karosserieschäden Ein nicht funktionierendes Navigationssystem Eine deutlich abweichende Reichweite oder Batteriekapazität bei E-Autos Normale Abnutzung oder Verschleiß sind hingegen kein Sachmangel und fallen nicht unter die Sachmängelhaftung. Ein einzelner kleiner Mangel – etwa ein defektes Autoradio – reicht nicht aus, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Was ist ein erheblicher Mangel? Dazu muss ein erheblicher Mangel vorliegen: Gerichte sehen einen erheblichen Mangel als solchen an, wenn die Beseitigungskosten mindestens fünf Prozent des Kaufpreises betragen oder falsche Angaben zu Baujahr oder Kilometerstand gemacht wurden. Treten viele kleine Mängel zusammen auf, kann dies jedoch auch einen erheblichen Mangel darstellen, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt. Das müssen Sie als Käufer tun Hat Ihr Neuwagen einen Mangel, müssen Sie zunächst den Verkäufer informieren. Sie haben Anspruch auf: Nachbesserung: Der Händler kann den Mangel durch Reparatur beseitigen. Ersatzlieferung: Alternativ kann der Käufer ein neues, mangelfreies Fahrzeug verlangen. Wichtig: Käufer müssen dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn diese erfolglos verstreicht oder der Händler die Nachbesserung verweigert, haben Käufer weitere Rechte. Rücktritt oder Minderung – was ist was möglich? Falls die Reparatur fehlschlägt oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert (zum Beispiel aufgrund von unverhältnismäßig hohen Kosten), können Sie als Käufer: Vom Kaufvertrag zurücktreten: Das Auto wird zurückgegeben, der Kaufpreis erstattet – abzüglich des sogenannten Gebrauchsvorteils, den Sie durch die Nutzung hatten. Den Kaufpreis mindern: Der Käufer behält das Auto, bekommt aber eine finanzielle Entschädigung. Im Zweifelsfall ermittelt ein Gutachter diesen Betrag. Ein Rücktritt ist nur bei erheblichen Mängeln möglich. Wer muss den Mangel beweisen? Innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe des Fahrzeugs muss der Verkäufer nachweisen, dass das Auto mangelfrei war. Danach kehrt sich die Beweislast um: Der Käufer muss belegen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass er schon bei der Übergabe bestand. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war. Garantie und Sachmängelhaftung: Wo ist der Unterschied? Viele Händler verweisen auf die Herstellergarantie. Lassen Sie sich davon nicht beirren: Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers. Ansprüche aus der Sachmängelhaftung bestehen unabhängig davon. Während die Garantie oft an Bedingungen wie regelmäßige Wartungen geknüpft ist, gilt die Sachmängelhaftung ohne solche Einschränkungen. Was tun, wenn der Händler nicht reagiert? Bleibt der Verkäufer untätig, sollten Sie folgendermaßen vorgehen: Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Nachbesserung (z. B. mit einem Musterschreiben des ADAC). Falls keine Reaktion erfolgt: Holen Sie sich Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt ein. Bei schweren Mängeln sollten Sie eine Klage auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises prüfen. Wann verjähren Ansprüche? Die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Falls eine Reparatur im Rahmen dieser Frist erfolgt, beginnt die Frist für den behobenen Mangel erneut zu laufen. In Fällen arglistiger Täuschung haftet der Verkäufer sogar bis zu drei Jahre. Kulanzregelung – was bedeutet das? Nach Ablauf der Sachmängelhaftung kann der Hersteller oder Händler freiwillig eine Kulanzlösung anbieten. Ob dies geschieht, hängt oft von Faktoren wie der Wartungshistorie oder der Markentreue des Kunden ab. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Wichtig: Wer eine Herstellergarantie nutzen möchte, muss meist regelmäßige Wartungen nachweisen. Diese müssen aber nicht zwingend in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden – entscheidend ist, dass die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgt.



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