Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern kostenfrei parken. Die Parkdauer jedoch ist begrenzt und an manchen Stellen greift die Gratis-Regel gar nicht. Ab dem 1. April dürfen Elektroautos in Bayern auf öffentlichen Parkplätzen kostenfrei abgestellt werden. Diese Entscheidung des Ministerrats ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Sie gilt ausschließlich für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Parkdauer ist dabei allerdings auf drei Stunden begrenzt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte nach dem Beschluss: "Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm." Besonders in München, wo öffentliche Stellplätze knapp und meist teuer sind, soll diese Regelung den Kauf von Elektroautos attraktiver machen. Hier gilt die Gratis-Park-Regel nicht Für die Gebührenbefreiung reicht eine auf den Beginn der Parkzeit eingestellte Parkscheibe aus. Diese Erleichterung gilt jedoch nur für öffentliche Parkplätze. Auf Privatparkplätzen wie solchen mit Schranken oder in Parkhäusern müssen E-Auto-Fahrer weiterhin zahlen und gegebenenfalls die Höchstparkdauer beachten. Bisher gibt es bereits zeitlich begrenzte Parkvorteile für Elektrofahrzeuge durch speziell markierte und gekennzeichnete Stellplätze. Die neue Regelung weitet diese Bevorzugungen nun bayernweit aus. Ein finanzieller Ausgleich für Städte und Gemeinden, die an den Parkgebühren verdienen, ist nicht vorgesehen. Der Bayerische Städtetag sieht die Vorgehensweise kritisch, da sie den Kommunen Gestaltungsspielraum nehme.