Bislang war es Richtern, Staatsanwälten und Anwälten vorbehalten, nun dürfen in Hamburg auch Rechtspfleger in ihren Sitzungen bei Gericht eine Robe tragen. Ein Schritt, so der Bund Deutscher Rechtspfleger, der das Ansehen des Berufsstandes als tragende Säule des Rechtsstaats stärke.