Das Bundesgericht des New Yorker Stadtbezirks Brooklyn hat das seit 44 Jahren geltende Verbot des Besitzes von Nunchaku für verfassungswidrig befunden. Die Richterin Pamela Chen urteilte am Freitag, dass die Klausel in ihrer gegenwärtigen Form gegen den 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt, der allen US-Bürgern das Recht auf Besitz und das Tragen von Waffen garantiert.