Landgericht in Hanau lehnt Eröffnung von Prozess gegen früheren KZ-Wachmann ab
Das Landgericht im hessischen Hanau hat die Eröffnung eines Prozesses gegen einen 99-jährigen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Der Beschuldigte sei dauerhaft verhandlungsunfähig, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Eröffnung einer Verhandlung sei daher rechtlich nicht zulässig. Die Entscheidung ist demnach noch nicht rechtskräftig, kann juristisch also angefochten werden.