Hessische Befugnisse für Verfassungsschutz teils verfassungswidrig
Hessen muss bei seinem Verfassungsschutzgesetz erneut nachbessern. Mehrere Regelungen, in denen es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Sie verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei geht es unter anderem um Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Az. 1 BvR 2133/22)