Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung gehörten bisher zu den Grundrechten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das nun von der Bundesregierung vorgelegte "Notbremsen-Gesetz" hebt diese Grundrechte auf. Dies bestätigte heute der Sprecher des Innenministeriums auf der Bundespressekonferenz.