Neckar-Odenwald-Kreis: Prozess gegen Ex-Landratsamt-Mitarbeiterin geplatzt (Update)
Heidelberg/Adelsheim. (mpt/alb) Kurz vor der eigentlich für Donnerstag angesetzten Verhandlung gegen eine frühere Mitarbeiterin des Neckar-Odenwald-Kreises vor dem Heidelberger Amtsgericht ist der Prozess geplatzt. Die Angeklagte akzeptierte einen von der Staatsanwaltschaft herbeigeführten Strafbefehl, der somit rechtskräftig ist. Wie hoch dieser ausfällt, darüber machte das Gericht auf RNZ-Anfrage keine Angaben. Die Frau wollte den Strafbefehl ursprünglich nicht akzeptieren und anfechten.
Sie war bis 2019 beim Landratsamt für den Brandschutz zuständig, ehe das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wurde, wie ein Kreissprecher sagte. Zwei Jahre zuvor soll sie erfahren haben, dass die Stadt Adelsheim die Eckenberghalle durch einen Neubau ersetzen will. Dafür erstellte sie laut Gericht das Brandschutzkonzept – allerdings nicht in ihrer Funktion als Mitarbeiterin des Landratsamts, sondern durch ihr privates Büro für Brandschutz in Billigheim. Neben der Frau hatte eine im Bereich des Amtsgerichts Heidelberg wohnende Person einen Strafbefehl in der Angelegenheit erhalten und akzeptiert.
Update: Donnerstag, 9. September 2021, 19.31 Uhr
Hat Landratsamt-Mitarbeiterin Infos zu Geld gemacht?
Von Alexander Albrecht
Heidelberg/Adelsheim. Wegen Vorteilsannahme muss sich eine frühere Mitarbeiterin des Landratsamts im Neckar-Odenwald-Kreis am kommenden Donnerstag vor dem Heidelberger Amtsgericht verantworten. Die Frau war in der Behörde für den Brandschutz zuständig, führte gleichzeitig jedoch noch ein privates Büro für Brandschutz in Billigheim, wie eine Gerichtssprecherin der RNZ sagte. 2017 soll sie erfahren haben, dass die Gemeinde Adelsheim die Eckenberghalle durch einen Neubau ersetzt.
Für dieses Bauprojekt entwarf sie den Angaben zufolge das Brandschutzkonzept – gegen Bezahlung. Das Landratsamt in Mosbach wollte sich zu dem Vorwurf mit Verweis auf das laufenden Verfahrens nicht äußern. "Unabhängig davon", so ein Sprecher, sei das Arbeitsverhältnis mit der Mitarbeiterin aber bereits Mitte 2019 einvernehmlich beendet worden. Doch warum steht die Frau in Heidelberg vor Gericht? Justizsprecherin Walburga Englert-Biedert sagte auf Anfrage, es habe sich ursprünglich um zwei Angeklagte gehandelt, wobei einer davon seinen Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Heidelberg habe. Diese Person zog ihren Einspruch gegen einen gerichtlichen Strafbefehl zurück, akzeptierte ihn also – nicht aber die ehemalige Bedienstete des Landratsamts, weshalb es nun am Donnerstag zur Hauptverhandlung kommt.
Die Gemeinde Adelsheim hatte sich 2016/2017 für einen Neubau Schul- und Kulturhalle und gegen eine kostspielige Sanierung entschieden. Der Spatenstich für das 13-Millionen-Projekt erfolgte Mitte Februar 2019. Anfang nächsten Jahres soll die Halle fertiggestellt sein. Anschließend wird die noch bestehende Halle abgerissen. Der Prozess vor dem Amtsgericht steht laut Englert-Biedert in Zusammenhang mit der "Brandschutzaffäre" im Rhein-Neckar-Kreis. Wie, das konnte die Sprecherin nicht sagen. Die Fälle ähneln sich jedoch sehr. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft erwirkte Ende Februar dieses Jahres zwei Strafbefehle beim Amtsgericht Wiesloch. Beide seien akzeptiert worden und seit Frühjahr rechtskräftig, sagte Erster Staatsanwalt Thomas Bischoff.
In dem Verfahren ging es um Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme. Betroffen war einerseits ein Mitarbeiter des Landratsamts, der in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer eines Sachverständigenbüros das Brandschutzkonzept für eine kommunale Liegenschaft erstellte. Wo genau, will die Staatsanwaltschaft nicht preisgeben. Das Büro des Mannes war vom Mitarbeiter eines kommunalen Hochbauamts als einziges zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Der Gemeindebedienstete habe im Gegenzug das Konzept gegen Bezahlung durch den Sachverständigen selbst erstellt.
Der Entwurf sei später – unter Verschleierung des wahren Urhebers – im Namen des Fachbüros bei der Kommune eingereicht worden, so Bischoff. Auf Veranlassung des Mitarbeiters des Hochbauamtes sei dem Sachverständigen der Auftrag erteilt und am Ende mit knapp 8000 Euro brutto von der Gemeinde vergütet worden. "Über den Ausgang des Strafverfahrens sind wir informiert und haben auf dieser Basis die Auswirkungen geprüft", sagte Silke Hartmann, die Sprecherin des Rhein-Neckar-Kreises. Aus "datenschutzrechtlichen Gründen" könne die Behörde jedoch zu möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen keine Angaben machen.
