Die Corona-Impfung wird künftig ein Jahr lang als Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr gültig sein. Dies geht aus am Freitag veröffentlichten neuen Verordnungen für die Einreise nach Österreich und für die Schulen hervor. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von 270 auf 360 Tage nach dem Zweitstich ist auch für die noch ausständige Verordnung zur den generellen Corona-Maßnahmen zu erwarten, wurde der APA am Freitag seitens des Gesundheitsministeriums bestätigt.