Heidelberg: Neuer Mietspiegel - Preise steigen moderat
Heidelberg. (hob) In Heidelberg tritt am Dienstag, 1. Oktober, ein neuer Mietspiegel in Kraft. "Das ist dieses Mal keine so aufregende Sache wie vor zwei Jahren", sagte Baubürgermeister Jürgen Odszuck, als er jetzt im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss das Zahlenwerk vorstellte. Ein qualifizierter Mietspiegel wird alle vier Jahre neu erstellt. "In diesem Jahr handelt es sich allerdings um eine reine Index-Fortschreibung", so Odszuck. Da sich der Verbraucherpreisindex um rund zwei Prozent erhöht habe, wurden auch die Mietspiegelpreise entsprechend angehoben.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Heidelberg stieg demnach von 9,14 Euro pro Quadratmeter auf 9,40 Euro. In Bezug auf Lage, Größe und Ausstattung einer Wohnung fallen die Mieten am höchsten in Neuenheim und Handschuhsheim aus, am geringsten im Pfaffengrund sowie auf dem Boxberg und im Emmertsgrund. Der Mietspiegel 2021 wurde mit Zustimmung des Verbandes "Haus und Grund" sowie des Mietervereins verabschiedet. Gültig ist er bis 30. September 2023. Er ist die anerkannte Grundlage für die Ermittlung der "ortsüblichen Vergleichsmiete".
Er wird genutzt, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden soll oder Vermieter die Preise erhöhen wollen. Damit lässt sich herausfinden, ob die genannte Miete für Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen ist. In Heidelberg gibt es 17 verschiedene Mietspiegelzonen, die sich in der Regel nach den Grenzen der Stadtteile richten. 2019 wurde der Mietspiegel zuletzt neu berechnet. Zur Erhebung hatte die Stadt Mieter aus allen Stadtteilen befragt – insgesamt 1915 telefonische und webbasierte Befragungen wurden ausgewertet.
Hier können Interessierte interaktiv den Mietspiegelrechner anwenden. Zunächst wird anhand der Wohnungsgröße und des Gebäude-Baujahres der Basismietpreis ermittelt. Danach wird dieser je nach Lage um einen Zuschlag erhöht – in Neuenheim-Ost um 43 Prozent, in der Bahnstadt um 29 Prozent, in Wieblingen um 17 Prozent und in den Bergstadtteilen Boxberg und Emmertsgrund um null Prozent. Zuletzt wird die Ausstattung der Wohnung einbezogen: Eine Einbauküche (plus 15 Prozent) oder eine Fußbodenheizung (plus 13 Prozent) bedeuten einen Zuschlag, während die Lage im Erdgeschoss (minus 2 Prozent) oder das Nicht-Vorhandensein eines Balkons (minus 4 Prozent) zu einem Abschlag führen. Auf Basis des errechneten Wertes lässt sich vergleichen, in welchem Rahmen die veranschlagte Miete liegt.
Bei Fragen zum Mietspiegel hilft das städtische Amt für Stadtentwicklung und Statistik weiter (Telefon 06221 / 5821500). Beratungen bieten Mieterverein sowie "Haus und Grund" an. Kontaktdaten unter www.mieterverein-heidelberg.de und www.haus-und-grund-heidelberg.de.