Die Ziele des Berliner Volksentscheids zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen sind aus Sicht des Staatsrechtlers Ulrich Battis nicht umsetzbar. "Es bestehen gewichtige, rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids", zitiert die Zeitung "B.Z." den Juristen. Er hatte für