Prozess: Sexueller Missbrauch: 45-Jähriger bekommt Bewährungsstrafe
Das Landgericht Ulm hat das Urteil gesprochen: Der wegen sexuellen Missbrauchs Angeklagte muss eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verbüßen.
Ein 45-Jähriger ist vor dem Landgericht Ulm wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehr als 100 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht sah es bei seiner Urteilsverkündung am Freitag als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in 129 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht hatte - in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Der Mann hatte die Taten in den Jahren 1996 bis 2005 vor Gericht teilweise eingestanden. In seiner Wohnung in Ulm hatte er seine Halbschwester und vier weitere Mädchen nach Überzeugung des Gerichts wiederholt sexuell missbraucht. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 6 und 13 Jahre alt, der Angeklagte 20 bis 29 Jahre.