Die richterliche Beschuldigtenvernehmung des Kanzlers war emotional. Kurz wurde mehrfach zur Contenace aufgerufen, der entschuldigte sich für sein Verhalten. Der Oberstaatsanwalt der WKStA wollte Fragen stellen, die Wogen gingen hoch, und Kurz zog sich auf sein Recht zu Schweigen zurück.