Verfassungsschutz will nach möglichen AfD-Wahlerfolgen "Informationsfluss kappen"
Im September dieses Jahres erfolgen noch drei wegweisende Landtagswahlen in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Das SPD-nahe RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) informiert in einem Artikel, dass die Redaktion "aus Sicherheitskreisen im Bund" erfahren konnte, wie sich der deutsche Inlandsgeheimdienst auf mögliche Wahlerfolge der Partei AfD vorbereitet. Die "bereits getroffene Vorsorge" sieht demnach vor, dass das "jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsfluss der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten" wird, so der RND-Artikel ankündigend.
RND-Autor Markus Decker erläutert einleitend zu den "entsprechenden Entscheidungen", dass "in Sachsen und Thüringen die AfD als gesichert rechtsextrem gilt, in Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall." Mit dem Wahltermin 1. September in Sachsen und Thüringen sowie dem 22. September in Brandenburg, bestehe nun die große Gefahr, dass die AfD nach den Landtagswahlen "an einer der drei Landesregierungen beteiligt sein" könnte.
Die ausgehend vom Wählerwillen damit verbundene Besetzung entsprechender politischer Posten bereitet dem Verfassungsschutz aber anscheinend mehr als nur Unbehagen, um prophylaktisch via RND anzukündigen, welche Maßnahmen seitens SPD-Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang vorgesehen sind. So heißt es:
"Es besteht die Sorge, dass die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte. Diese könnten darauf reagieren. Insofern sei ein Stopp des Informationsflusses nur logisch."
Umgesetzt werden die "logischen" Pläne über die willkürliche Maßnahme, dass das potenzielle jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz "vom Informationsfluss der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten" wird.
Zu den sich bis dato noch theoretisch daraus ergebenden Problemen für AfD-Amtsinhaber, heißt es laut RND-Zitat in dem Weisungsschreiben wörtlich:
"Im Falle einer Sperrung des Informationsflusses habe das betroffene Landesamt womöglich (sic!) Probleme, seinem gesetzlichen Auftrag, der Beobachtung verfassungsfeindlicher Gruppen oder Parteien, angemessen nachzukommen."
Der diesbezügliche weitere Gedankengang in den Kreisen des leitenden Verfassungsschutzes lautet in dem Artikel, "darauf werde man sich dann einstellen", um daran zu erinnern, dass die Ampelfraktionen, gemeinsam mit der Unionsfraktion des Bundestages, sich in der vorigen Woche darauf verständigt hätten, "zentrale Regeln für das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu verankern."
Mögliche Behinderungen oder Einschränkungen der Partei AfD seien jedoch bei den Konsultationen "nicht ausdrücklich erwähnt" worden. Erklärtes Ziel der Neuerungen sei es, das Bundesverfassungsgericht "vor Angriffen rechtspopulistischer und rechtsradikaler Parteien wie in Israel, Polen, Ungarn oder den USA zu schützen", so der RND-Artikel erläuternd.
Dabei würden alle vier Fraktionen an die zuständigen juristischen Ebenen der Länder "appellieren, ähnliche Maßnahmen einzuleiten."
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