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Klage abgewiesen: Von Storch darf Correctiv "dreckige Lügen" vorwerfen

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Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch entschieden, dass die AfD-Politikerin Beatrix von Storch dem "Recherchekollektiv Correctiv" hinsichtlich dessen Berichterstattung über das sogenannte "Geheimtreffen in Potsdam" "dreckige Lügen" vorwerfen darf. Dies twitterte die Politikerin am Abend auf ihrem X-Account, außerdem berichten mehrere unabhängige Medien darüber.

"Correctiv" klagte auf zivilrechtlichem Wege gegen von Storch und wollte einen Teil aus einer Rede der AfD-Politikerin beim Landesparteitag der AfD Berlin in Jüterbog verbieten lassen, in dem die Politikerin die Berichterstattung über das angebliche "Geheimtreffen von Potsdam" eine "dreckige Correctiv-Lüge" nannte.

Das Landgericht entschied, dass diese Äußerung eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung war. Deshalb musste das Gericht auch nicht aufklären, ob diese wahr oder unwahr ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, "Correctiv" will dagegen Rechtsmittel einlegen.

Von Storch dankte auf X ihrem Anwalt Dr. Christian Wirth und teilte dessen Video.

In dem Video erklärt der Jurist:

"Correctiv begibt sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes und ist eben kein klassischer Journalismus. Das hat das Gericht genauso erkannt. Wer sich in diesen Kampf begibt, muss auch ein bisschen härtere Äußerungen ertragen. Das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt."

NIUS zitiert die Politikerin mit folgenden Worten:

"Ich finde es unsäglich, dass wegen so eines Wortes in einer Rede hier der Staatsapparat bemüht wird, um einen mundtot zu machen. Umso besser, dass das ohne Erfolg geblieben ist. Bitter ist jedoch, dass dieser Laden Steuergelder bekommt und auf juristische Kosten nicht achten muss."

Anfang des Jahres erschien die Correctiv-Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" über ein Treffen in Potsdam, bei dem angeblich die Massendeportation von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund geplant wurde. Diese Behauptung erwies sich in der Folge als unwahr, nachdem sie monatelang Grundlage einer massiven medialen Kampagne gegen die AfD gewesen war. Ihre Verbreitung wurde mittlerweile von mehreren Gerichten verboten.

Mehr zum Thema ‒ Potsdamer "Remigrationstreffen": Ulrich Vosgerau vor dem OLG Hamburg erfolgreich




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