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"Pinocchio-Merz" – Rentner erhält wegen Facebook-Kommentar Anzeige nach Paragraf 188

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Auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn erschien im Oktober des Vorjahres der informelle Beitrag, dass für den 21. Oktober ein "temporäres lokales Flugverbot" zur Sicherheit des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Region gelte. Das berichtete die Heilbronner Stimme (HS) (Bezahlschranke). Diesen Post kommentiert ein Heilbronner Rentner mit dem Satz "Pinocchio kommt nach HN", um seine subjektive Wahrnehmung mit einem "Emoji mit einer langen Nase" abzurunden. Ende Januar dieses Jahres musste der Rentner nach Briefkastenleerung lernen: Die Heilbronner Polizei erkannte in dem Beitrag rein "eine Beleidigung im Sinne von Paragraf 188 im Strafgesetzbuch."

Bundeskanzler Friedrich Merz "kommt zum offiziellen Antrittsbesuch nach Baden-Württemberg", informierte die Webseite der Landesregierung im Oktober des Vorjahres. Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßte dann den Kanzler nach sicherer Ankunft in der Villa Reitzenstein in Stuttgart.

Vor dem anberaumten Termin versorgte die Polizei Heilbronn die Bürger mit Informationen zu Einschränkungen hinsichtlich des politischen Gastes aus Berlin. Dazu erklärt die Heilbronner Stimme:

"Heilbronner erhält Brief von der Kriminalpolizei – Ermittlungen wegen Beleidigung. Auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn erscheint ein Beitrag, der über das temporäre lokale Flugverbot zur Sicherheit des Besuchs von Kanzler Merz informiert. Diesen Post kommentiert der Heilbronner mit 'Pinocchio kommt nach HN'. Auf den Satz folgt ein Emoji mit einer langen Nase."

"Aus Sicht des Heilbronner Rentners ein harmloser Scherz", so die Darlegung des demnach ehrverletzenden Bürgers. Bundeskanzler Friedrich Merz und der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann präsentierten sich dabei zum Pressetermin "zum Spatenstich des Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI)". 

Drei Monate nach dem Ereignis, Ende Januar, erhielt der Rentner nun einen Brief der Kriminalpolizei mit der Ankündigung (das Schreiben liegt der HS-Redaktion vor), dass "wegen der Bemerkung gegen ihn ermittelt wird." Der Verdacht laute bewusste "Beleidigung im Sinne von Paragraf 188 im Strafgesetzbuch". Weitert heißt es in dem Artikel:

"Der Rentner ärgert sich: 'Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig. Als ich im Freundes- und Bekanntenkreis von der Anzeige erzählt habe, dachten alle, ich will sie auf den Arm nehmen.'"

Ein Sprecher der Polizei Heilbronn erklärte nach Presseanfrage:

"Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt."

Bei einem subjektiv ermittelten Verdacht "einer Straftat sind Polizeibeamte verpflichtet, diesem nachzugehen", so der Sprecher. Alles weitere würde dann die informierte, zuständige Staatsanwaltschaft entscheiden. Welche Staatsanwaltschaft im Falle des Heilbronner Rentners die Ermittlungen aufgenommen hat, wird im HS-Artikel nicht genannt.

Der Artikel verweist dabei auf die Tatsache, dass Grünen-Chefin Franziska Brantner ohne weitere Konsequenzen Merz bereits mit dem gleichen Begriff tituliert habe. So äußerte Brantner im Vorjahr, wenige Monate vor dem Rentner, dass Bundeskanzler Friedrich Merz Wortbruch begangen habe, um wörtlich auf X zu erklären:

"Wenn er kein Pinocchio-Kanzler werden will, muss er jetzt nachsteuern."

Zudem bezeichnete der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner Merz mehrmalig als "Pinocchio Fritze". Der betroffene Bürger erklärte sich laut HS-Artikel gegenüber der Polizei mit der Feststellung:

"'Der Kommentar 'Pinocchio kommt nach Heilbronn' stellt keine gezielte Beleidung einer konkreten Person dar'. Es werde weder ein Name genannt noch eine Person direkt angesprochen. Für ihn handle es sich bei der Äußerung um 'eine mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext'."

Zudem sehe der Betroffene seinen Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt. An die Polizei gerichtet habe der Heilbronner Rentner nun die Aufforderung gerichtet:

"Deshalb bitte ich Sie, das Ermittlungsverfahren aufzuheben."

Mehr zum Thema - Die deutsche Meinungsfreiheit rettet auch keine UN-Sonderbotschafterin




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