Russland fordert Strafe gegen Investmentfonds für Klage in den USA zu Zarenanleihen
Das US-Unternehmen Noble Capital RSD erhebt finanzielle Ansprüche gegen Russland und dessen Finanzinstitute auf der Grundlage von Anleihen, die im Jahr 1916 vom Russischen Reich emittiert wurden. Die Höhe der Forderungen übersteigt 225 Milliarden US-Dollar. Dafür reichte Noble Capital am 9. Juni 2025 eine Klage bei einem US-Gericht ein, in der es die Anerkennung der Schulden Russlands aus den Verpflichtungen des Russischen Reiches forderte. Die Ansprüche von Noble Capital beruhen auf der Behauptung, dass Russland als Rechtsnachfolger des Russischen Reiches und der UdSSR für deren Schulden haftet. Dabei ist Noble Capital der Ansicht, dass die Rückzahlung der Schulden aus eingefrorenem russischen Staatsvermögen erfolgen kann.
Wie russische Experten nach Einreichung der Klage feststellten, ist es möglich, dass der Fonds Noble Capital die Taktik von sogenannten Vulture Funds (Aasgeierfonds) anwendet: Diese kaufen problembehaftete Schulden oder ähnliche Schuldverschreibungen zu Spottpreisen von Inkassounternehmen und Erben auf, die nicht an eine Rückzahlung glauben. Anschließend versuchen sie, diese Schulden vor Gericht wiederzubeleben und ihren vollen Nennwert mit enormen Zinsen einzutreiben.
Nun hat Russland Sanktionen gegen den Investmentfonds Noble Capital von den USA gefordert. Diese Information wurde auch von Sergej Sokolow, Partner der Kanzlei "Marks&Sokolow", im Gespräch mit dem Portal RBK bestätigt. Seinen Angaben zufolge wurde der Antrag im Zusammenhang mit den unrechtmäßigen Forderungen des Klägers gestellt. Er erinnerte daran, dass diese Schuld bereits im Jahr 1918 von der sowjetischen Regierung für nichtig erklärt worden war, und merkte an:
"Zumindest könnte Noble vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt werden, wenn unseren Forderungen stattgegeben wird. Weder die UdSSR noch die Russische Föderation haben jemals ihre Haftung für die zaristischen Anleihen im Sinne des geltenden Völkerrechts anerkannt. Diese wurden längst in den 'Müllkorb der Geschichte' geworfen."
Am 30. Januar forderte auch die Generalstaatsanwaltschaft Russlands die Abweisung der Klage. Sie wies auf die Unbegründetheit der Klage hin, "da die Russische Föderation als souveräner Staat über Immunität vor der Gerichtsbarkeit verfügt". RBK schreibt dazu:
"In der Aktenkarte auf der Website des Gerichts ist ein Antrag der Beklagten auf Abweisung der Klage enthalten. Darin wird darauf hingewiesen, dass das Gericht die Klage von Noble abweisen sollte, da die Gefahr bestehe, 'die Beziehungen zwischen Russland und den USA zu belasten, insbesondere in einer so heiklen Phase', und zudem das Risiko zu erhöhen, dass gegenseitige Klagen gegen die USA erhoben werden – beispielsweise wegen der amerikanischen Intervention während des Bürgerkriegs im Russischen Reich."
Die aktuellen Ansprüche haben nach Ansicht von Alexander Abramow, Leiter des Labors für die Analyse von Institutionen und Finanzmärkten an der Präsidentenakademie, ohne den Abschluss eines gesonderten zwischenstaatlichen Abkommens zwischen Russland und den USA keine ernsthaften rechtlichen Aussichten.
Ein Gerichtsurteil zu erwirken und das Geld tatsächlich einzutreiben, sind zwei völlig verschiedene Dinge, erklärte Jegor Subakin, Experte des Zentrums für Entwicklung "Nowa Era", Politologe und Marketinganalyst. Auf rechtlicher Ebene seien mehr als hundert Jahre seit der Aufhebung der Schulden selbst bei "größter kreativer Herangehensweise" für jede Gerichtsbarkeit eine unvorstellbar lange Zeit, so der Experte. Darüber hinaus seien die eingefrorenen Vermögenswerte der Zentralbank durch staatliche Immunität vor der Pfändung durch private Gläubiger geschützt
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