Spranger sagt umfassende Aufklärung von CSD-Anschlag zu - Grüne wollen U-Ausschuss
Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) eine gründliche Aufarbeitung zugesichert. Spranger versprach am Mittwoch im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses „vollständige Transparenz“. Während die Berliner Justiz sich vor einer undifferenzierten Kritik verwahrte, brachten die Grünen einen Untersuchungsausschuss in der kommenden Legislaturperiode ins Gespräch.
Ein laut Behörden mutmaßlich islamistisch motivierter 21-Jähriger war am Samstagabend mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren und hatte anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter wurde am Sonntagabend von der Polizei getötet.
Nach Angaben Sprangers erlitten von den 31 Verletzten sieben schwere Verletzungen, die stationär im Krankenhaus behandelt werden. Zwölf eher leicht verletzte Menschen konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus verlassen, zwölf weitere Leichtverletzte waren nicht im Krankenhaus.
Der Innenausschuss begann die politische Aufarbeitung des Attentats. Spranger sagte, es stellten sich die Fragen, ob der Anschlag hätte verhindert werden können, ob es Schwachstellen gegeben habe oder ob Fehler gemacht worden seien. „Das werden wir gründlich aufarbeiten und vollständige Transparenz herstellen.“
Der Tatverdächtige Abdul B. sei der salafistischen Szene Berlins zuzurechnen gewesen. Das sogenannte Personenpotenzial dieser Szene habe sich in der Bundeshauptstadt zuletzt um 13 Prozent auf 1250 erhöht, 350 Menschen davon seien gewaltbereit. Spranger forderte eine Debatte darüber, ob sogenannte Gefährder grundsätzlich eine elektronische Fußfessel tragen müssten. Es müsse überlegt werden, ob bei Gefährdern vor Gericht automatisch der Antrag für die Fußfessel gestellt werde.
Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Werner Graf warf Spranger im Innenausschuss vor, nur bereits bekannte Informationen vorgelegt zu haben. Es stelle sich die Frage, weshalb der Attentäter nicht vor dem CSD in Präventivhaft genommen worden sei - bei den Demonstrationen zum 1. Mai werde das Mittel der Präventivhaft auch eingesetzt.
Auch stelle sich die Frage, warum der Mann keine elektronische Fußfessel getragen habe. Graf sagte, wenn Spranger nicht umfassend informieren wolle, müsse es in der kommenden Legislaturperiode zur Aufklärung einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben.
Die Berliner Polizei hatte nach Angaben von Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel keine ausreichenden Erkenntnisse, um B. im Vorfeld des CSD in Präventivhaft zu nehmen oder mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Die Polizei habe „nichts, aber auch gar nichts“ in Händen gehabt, was entsprechende Voraussetzungen für den 21-jährigen B. erfüllt hätte, sagte Slowik Meisel im Innenausschuss.
B. war der Polizeipräsidentin zufolge im Vorfeld des Anschlags im Zusammenhang mit einer Verurteilung durch das Amtsgericht Tiergarten überwacht worden. Es habe Maßnahmen gegeben und immer wieder eine Überprüfung der Erkenntnisse. „Wir haben diesen Mann überhaupt nicht aus dem Blick gelassen“, sagte Slowik Meisel. „Schon gar nicht“ sei aus Ressourcengründen die Überwachung beschränkt worden, sagte sie zu entsprechenden Vorwürfen.
Dem stellvertretenden Präsidenten des Berliner Landeskriminalamts, Stefan Redlich, zufolge, war B. zunächst nach der Verurteilung vom Mai, in deren Folge er auf freiem Fuß war, eng überwacht worden. Dabei seien sein Tagesablauf analysiert und weitere Überwachungsmaßnahmen diesen Ergebnissen angepasst worden. Es gab auch Telefonüberwachungen, es sei dabei aber nichts von strafrechtlicher Relevanz festgestellt worden.
Die wegen des Umgangs mit dem Attentäter unter Druck stehenden Justizbehörden in Berlin verwahrten sich in einem ungewöhnlichen Schritt öffentlich gegen „undifferenzierte“ Kritik an ihrer Arbeit. Eine sachliche Auseinandersetzung erfolge „aus unserer Sicht in der medialen Öffentlichkeit nur in Teilen“, erklärten die Präsidentin des Berliner Kammergerichts, Andrea Diekmann, und die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. Sie warnten davor, die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage zu stellen.
Derweil legten die Berliner Grünen ihre geplante Verfassungsbeschwerde gegen das neue Berliner Polizeigesetz vorerst auf Eis. „Die umgehende und vollständige Aufklärung und Aufarbeitung des Anschlags auf den CSD hat aktuell höchste Priorität“, sagte der innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Vasili Franco, dem Portal The Pioneer. Die Planungen für eine mögliche Klage seien deshalb unmittelbar abgesagt worden.
