Bundesgerichtshof zu Cum-Ex-Geschäften: "Das ist Steuerhinterziehung"
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen zwei Börsenhändler vom März 2020 bestätigt. Die Händler hatten sogenannte Cum-Ex-Geschäfte betrieben. Der BGH stellt klar, dass es sich dabei um Steuerhinterziehung handelte.