Weißrussland: Lukaschenko begnadigt zum Tode verurteilten deutschen Staatsbürger
Der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko hat beschlossen, den deutschen Staatsbürger Rico Krieger zu begnadigen, der kürzlich wegen terroristischer Aktivitäten zum Tode verurteilt worden war (RT DE berichtete). Dies teilte der Pressedienst des weißrussischen Staatschefs mit.
In der dazu verbreiteten Erklärung heißt es laut TASS:
"Das Staatsoberhaupt hat unter Berücksichtigung aller Umstände eine Entscheidung über die Begnadigung getroffen."
Krieger war nach sechs Artikeln des Strafgesetzbuchs für schuldig befunden und vom Gericht zum Tode verurteilt worden. Wie bereits berichtet, hat Krieger ein Gnadengesuch an den weißrussischen Präsidenten gerichtet.
Am heutigen Nachmittag hat die weißrussische Nachrichtenagentur BelTA über die Beratung berichtet, die Präsident Lukaschenko für den heutigen Tag angesetzt hatte. Lukaschenko wird darin mit folgenden Worten zu dem Fall zitiert:
"Es ist die unangenehmste Frage im Schicksal und im Leben eines Präsidenten. Große Resonanz. Rico Krieger ist ein deutscher Staatsbürger. Geboren 1993. Er wurde in Weißrussland zur Höchststrafe verurteilt. Nach unserer Verfassung und nach unserem Gesetz hat der Präsident immer das letzte Wort, ob man einen Begnadigungsantrag stellt oder nicht. ... Ich habe schon einmal gesagt, dass das Schwierigste im Leben eines Präsidenten ist, solche Fälle zu behandeln. Fälle, in denen es um die Todesstrafe geht. Aber die Entscheidung muss getroffen werden. Ich möchte mich diesbezüglich mit Ihnen beraten. Ich möchte Ihre Meinung hören. Sie waren in diesen Strafprozess direkt involviert, Sie haben ihn geprüft."
Zu dem Treffen mit dem weißrussischen Staatsoberhaupt waren auch der Ermittler des Falls und Kriegers Anwalt geladen. Beteiligt war zudem KGB-Chef Iwan Tertel, der, wie Lukaschenko betonte, als Erster den Präsidenten über die versuchte Sabotage unterrichtet hatte, "die glücklicherweise nicht zum Tod von Menschen geführt hat", so der Präsident.
Das Minsker Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Krieger einen Terroranschlag begangen und mit einem ausländischen Geheimdienst zusammengearbeitet hatte. Die begangenen Taten hätten wissentlich darauf abgezielt, der nationalen Sicherheit Weißrusslands zu schaden. Der Angeklagte war außerdem des illegalen Besitzes und Mitführens von Sprengstoffen und Sprengkörpern im Verein mit einer organisierten Gruppe, der vorsätzlichen Beschädigung von Kommunikationswegen, die zum Tod von Personen hätte führen können, sowie weiterer schwerwiegender Folgen für schuldig befunden worden. Krieger hatte keine Berufung gegen das Urteil eingelegt, das Urteil war somit rechtskräftig geworden.
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