Blutrausch in Wien: Ein 18-Jähriger zwischen Gerichtsurteil und psychiatrischem Gutachten
Wien steht unter Schock. Ein Fall, der an Brutalität kaum zu übertreffen ist, sorgt für Diskussionen über Jugendstrafrecht, psychische Erkrankungen und die Frage nach der Gesellschaftsverantwortung. Am Montagabend verurteilte das Wiener Landesgericht einen 18-Jährigen wegen Doppelmordes an zwei Obdachlosen, versuchten Mordes an einer Frau und schwerer Körperverletzung seiner Mutter zu zwölf Jahren Haft. Zudem ordnete das Gericht die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an.
Die Taten und das Urteil
Die grausamen und kaltblütigen Verbrechen des damals 16-jährigen Täters erschütterten die Gesellschaft. Schlafende, schutzlose Opfer – Obdachlose, die ohnehin zu den Verwundbarsten der Gesellschaft gehören – wurden gezielt attackiert. Das Gericht bewertete diese Vorgehensweise als "verwerflich" und "heimtückisch".
"Ich nehme die Strafe an und danke den Geschworenen. Ich werde meine Chance nutzen", erklärte der Verurteilte nach der Urteilsverkündung.
Gleichzeitig wurden dem Angeklagten Milderungsgründe zugestanden: seine Kooperation mit den Behörden, ein umfassendes Geständnis und die schwierigen familiären Verhältnisse, unter denen er aufwuchs.
Die verhängte Strafe fiel deutlich unter die nach Jugendgerichtsgesetz mögliche Höchststrafe von 15 Jahren.
Ein Blick in die Psyche des Täters
Die psychologische und psychiatrische Bewertung des Täters zeichnet ein verstörendes Bild. Laut Gutachten handelt es sich um einen "Serienmörder", der seine Taten "ritualhaft" ausführte. Der Täter wischte das Messer nach jeder Tat sorgfältig ab, duschte vor den Angriffen und traf akribische Vorbereitungen, um Spuren zu vermeiden. Trotz seiner Jugend diagnostizierten die Sachverständigen eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung, die ohne therapeutische Intervention als hochgefährlich eingestuft wird.
Zwischen Reue und Inszenierung
Während der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig und reuig. Er sprach von einem "Blutrausch", der ihn übermannt habe, und schilderte den Zwiespalt, in dem er sich nach den Taten befand.
Doch die detailgenaue Planung und die gezielte Auswahl seiner Opfer werfen Fragen auf: War es wirklich Reue – oder eher der Versuch, eine mildere Strafe zu erwirken?
Der Fall wirft eine grundsätzliche Debatte auf: Wie geht die Gesellschaft mit jungen Straftätern um, die derart kaltblütig handeln? Ist das Jugendstrafrecht ausreichend, um einerseits Gerechtigkeit herzustellen und andererseits präventiv zu wirken? Auch die Rolle von psychischen Erkrankungen und familiären Traumata rückt in den Fokus. Der Täter wuchs in einem zerrütteten Umfeld auf, geprägt von Missbrauch und Gewalt – ein Nährboden für die Entwicklung seiner mörderischen Fantasien.
Die Verbrechen des 18-Jährigen haben unauslöschliche Spuren hinterlassen. Für die Familien der Opfer und die überlebende Frau gibt es keinen Trost. Der Fall erinnert uns daran, wie verletzlich diejenigen sind, die am Rand der Gesellschaft stehen. Und er fordert uns auf, über die Verantwortung der Gemeinschaft nachzudenken – nicht nur gegenüber den Tätern, sondern auch gegenüber den Opfern.
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