Mutmaßlicher Attentäter von Magdeburg war den Behörden schon länger bekannt
Nach Informationen des Spiegel ist inzwischen auch die Generalbundesanwaltschaft (GBA) dabei, die Ermittlungen zum Tathergang auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt aufzunehmen. Auf einer Pressekonferenz wurde mitgeteilt, dass seit Freitag eine Ermittlerin vor Ort sei. Ob die GBA die Ermittlungen an sich zieht, sei derzeit noch unklar, allerdings könnte es dazu kommen, sofern die Ermittler das Attentat als Terroranschlag einstufen würden.
Zuvor war bekannt geworden, dass der mutmaßliche Täter Taleb A. der Polizei und anderen Behörden seit einiger Zeit bekannt gewesen war. So erklärte der Direktor der Polizei Magdeburg auf der heutigen Pressekonferenz, dass vor etwa einem Jahr versucht worden sei, "eine Gefährderansprache durchzuführen". Weitere Angaben machte der Beamte zu diesem Vorgang jedoch nicht.
Allerdings soll der Arzt A., wie das Hamburger Magazin schreibt, selbst in Berlin bei der Justiz aktenkundig geworden sein. Demnach soll die Amtsanwaltschaft Berlin gegen A. wegen des "Missbrauchs von Notrufen" ermittelt haben. Hintergrund: A. sei im Februar 2024 auf dem für Berlin-Tempelhof zuständigen Polizeiabschnitt 44 vorstellig geworden, um eine Anzeige zu erstatten. Dabei soll er "wirre Angaben" gemacht haben. Es habe so gewirkt, als sei A. mit dem Verhalten der diensthabenden Polizisten unzufrieden gewesen. Noch innerhalb der Polizeiwache soll A. den Notruf der Feuerwehr angerufen und eine "rechtliche Beratung" verlangt haben, so der Spiegel.
Wegen dieser missbräuchlichen Nutzung der Notfallnummer hatte A. einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro erhalten, wogegen er Einspruch einlegte. Nach Angaben des Spiegel bestätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, dass am Tag vor dem Anschlag, also am Donnerstag, dem 19. Dezember, über den Einspruch von A. verhandelt werden sollte. Allerdings war A. nicht zur Verhandlung erschienen, die für 11 Uhr in einem Saal des Berliner Amtsgerichts Tiergarten anberaumt war. Daher wurde der Einspruch von A. verworfen.
A. soll bereits im Jahr 2006 nach Deutschland gekommen sein. Der heute 50-jährige Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie stammt aus Saudi-Arabien. Seit 2020 war er im Maßregelvollzug für Suchtkranke beschäftigt. Er besaß einen unbefristeten Aufenthaltstitel, nachdem er 2016 als Flüchtling offiziell anerkannt worden war. Dem Islamismus sei er nicht zugerechnet worden.
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