Die Abgaben für ältere Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte steigen. Auch Arbeitnehmer über 63 Jahren müssen ab 2027 Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte wird von 19,4 auf 23 Prozent angehoben. Gleichzeitig bleibt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro eingefroren. Die Maßnahmen sollen am Freitagnachmittag laut Sozialministerium im Budgetausschuss per Abänderungsantrag beschlossen werden.