Erfassung Datenschutzbeauftragter Landesverband
Mitgliederportal: Erfassung Datenschutzbeauftragter Landesverband Liebe Schachfreunde, entschuldigt bitte, wenn ich hier eine Sache etwas klarer stellen möchte. In der von André zitierten Webseite steht: »Bei mindestens 20 Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.« Dies bedeutet nicht, dass ab 20 Mitgliedern im Verein ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Etwas klarer wird es, wenn wir uns den zugrunde liegenden § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG (z. Читать дальше...