Russische Staatsduma will Deutscher Welle alle Aktivitäten verbieten
Wassili Piskarjow, der Vorsitzende des Sicherheitsausschusses in der Staatsduma, hat der Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Vorschläge für ein Verbot jeglicher Aktivitäten der Mediengruppe Deutsche Welle (DW) und des British Council in Russland übermittelt.
Der British Council betreibe "unter dem Deckmantel humanitärer Projekte geheimdienstliche Aktivitäten", argumentierte er. Der Medienkonzern Deutsche Welle produziere "nicht nur Informationssaboteure, darunter auch russische Journalisten", sondern führe auch "antirussische Medienkampagnen" durch.
Ihm zufolge soll den beiden Organisationen jede Tätigkeit in Russland untersagt werden, einschließlich des Einfrierens ihrer Konten, der Schließung ihrer Niederlassungen und des Verbots der Verbreitung von Informationen. Allen, die weiterhin mit ihnen zusammenarbeiten, drohte er administrative und strafrechtliche Konsequenzen an.
Das russische Justizministerium hatte die DW im März 2022 als "ausländischen Agenten" eingestuft. Die Webseite wurde von der staatlichen Medienaufsicht Roskomnadsor gesperrt.
Seit dieser Woche ist in Russland ein Gesetz in Kraft, das die Möglichkeit vorsieht, ausländische Organisationen, deren Gründer Behörden ausländischer Staaten sind, für in Russland unerwünscht zu erklären. Bisher galt dieser Mechanismus nur für ausländische Nichtregierungsorganisationen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, ausländischen Mitgliedern unerwünschter Organisationen mit staatlicher Beteiligung die Einreise nach Russland zu verbieten.
Als unerwünscht gelten für die russischen Behörden Organisationen, "deren Tätigkeit die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung Russlands, die Verteidigungsfähigkeit des Landes oder die Sicherheit des Staates gefährdet". Solchen Organisationen ist es verboten, "Geldgeschäfte zu tätigen, Informationen zu verbreiten, auch in den Medien oder im Internet, und juristische Personen zu gründen".
Die Entscheidung, ob eine Organisation für "unerwünscht" erklärt wird, trifft die Generalstaatsanwaltschaft. Derzeit sind mehr als 180 Organisationen im Register eingetragen, darunter Bildungs-, Menschenrechts- und Forschungsorganisationen.
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