AfD scheitert mit Klage vor dem Brandenburger Verfassungsgericht
Brandenburgs Landesverfassungsgericht hat am Freitag eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz abgewiesen. Damit bestätigte es auch, dass weiterhin bereits bei dem Verdacht verfassungsfeindlichen Verhaltens die Öffentlichkeit informiert werden darf. Der Verfassungsschutz hatte die AfD Brandenburg im Jahr 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Beitrag von Stephanie Teistler