Kuriose Gerichtsentscheidung: Dönerimbiss gilt nicht als Spezialitätenrestaurant
Eine Arbeitsstelle in einem Dönerimbiss zählt nicht als Anstellung in einem Spezialitätenrestaurant – das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Koch, dessen Visum abgelehnt worden war.