Nach 1,8-Millionen-Urteil gegen Fußballstar: Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel
Nach der Verurteilung von Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung. "Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen", sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.
Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin und Mutter der Zwilingstöchter im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30 000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.
Boateng soll die Frau geschlagen, geboxt, in den Kopf gebissen, sie anschließend auf den Boden geschleudert und dabei beleidigt haben. Das Gericht sah den Faustschlag ins Gesicht als erwiesen an. Boateng selbst bestritt die Tat.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht. Zwischen seiner ehemaligen Partnerin und Boateng läuft noch ein Rechtsstreit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Töchter. Die Kinder leben derzeit bei ihm. Er spielt für den französischen Verein Olympique Lyon.
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(rt/dpa)