Gericht moniert 2G-plus-Regel: NRW-Regierung schärft nach
Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) gegen die 2G-plus-Regelung für Sport im Innenbereich hat die nordrhein-westfälische Regierung ihre Corona-Schutzverordnung umgehend präzisiert. Entsprechend den gerichtlichen Hinweisen ist in der am Dienstag vorgestellten aktualisierten Fassung nicht nur die gemeinsame, sondern ausdrücklich auch die gleichzeitige Sportausübung in Innenräumen der 2G-plus-Regelung unterworfen.