Gericht: Plädoyers um Dreifachmord nicht öffentlich
Die Plädoyers im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Dies gilt auch für ein mögliches Schlusswort des Angeklagten. Darauf wies der Vorsitzende des Kieler Schwurgerichts, Jörg Brommann, am Mittwoch nach dem neunten Verhandlungstag hin. Zur Urteilsverkündung - voraussichtlich am 4. April (16.00 Uhr) - sei die Öffentlichkeit dann wieder erlaubt.