Schlappe für Bauspar-Kunden: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen
Aufatmen bei den Bausparkassen, Schlappe für die Kunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung von Bausparverträgen mit lukrativen Zinsen in einem Grundsatzurteil für rechtmäßig erklärt.